17.05.2024 19:23

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

  1. Diese Bedingungen regeln die Teilnahme an einem unetengeltlichen Gewinnspiel (im Folgenden “Aktion”) und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und der Philip Morris Austria GmbH, Vorgartenstraße 206 B-C, 1020 Wien (im Folgenden “PMAT”).
  2. Die Aktion ist zeitlich befristet und umfasst einen Teilnahmezeitraum vom 15. April 2024 (00:01 Uhr) bis 15. Juni 2024 (23:59 Uhr).
  3. Ausschließlich zur Teilnahme berechtigt sind erwachsene Raucher:innen (Vollendung des 18. Lebensjahres), welche Verbraucher:innen sind und ihren Wohnsitz in Österreich haben (im Folgenden “Teilnahmeberechtigte”). Ein nachträglicher Wegfall der Verbrauchereigenschaft oder des österreichischen Wohnsitzes, führt zu einer rückwirkenden Nichtberücksichtigung für die Aktion und entsprechendem Wegfall der damit verbundenen Rechte bzw. Rechtsbeziehung. Teilnahmeberechtigt ist nicht, wer beruflich oder auf vergleichbare Weise mit dem Verkauf, Vertrieb oder der sonstigen Überlassung bzw. Empfehlung der durch PMAT hergestellten bzw. vertriebenen Produkte in welcher Form auch immer befasst ist.
  4. Die Teilnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des Teilnahmeberechtigten innerhalb des Teilnahmezeitraumes über die seitens PMAT hierfür vorgesehene(n) Plattform(en), mit welcher der Teilnahmeberechtigte zugleich diese Teilnahmebedingungen sowie alle sonstigen durch PMAT festgelegten aktionsbezogenen Regelungen akzeptiert und alle zur Teilnahme erforderlichen Angaben macht. Eine bloße Kenntnisnahme der Aktion und ihrer Bedingungen ohne daran anknüpfende explizite Erklärung genügt nicht.
  5. Durch Teilnahme am Gewinnspiel sind der Erhalt einer der folgenden Gewinne möglich: Ein Erlebniswochenende in Verbindung mit einer Motorradrennaktivität; ein Erlebniswochenende in Verbindung mit einer Ballonfahrt; ein Erlebniswochenende in Verbindung mit einem Segeltörn, sowie einer von 22 durch PMAT ausgesuchten Outdoor-Rucksäcken. Soweit durch PMAT nicht ausdrücklich und im Einzelnen etwas Gegenteiliges erklärt wird, sind die mit einem Gewinn und seinem Erhalt bzw. Inanspruchnahme zusammenhängenden Neben- bzw. Folgekosten (z.B. Anreise, nicht durch PMAT organisierte Sonderaktivitäten, nicht inkludierte gastronomische Leistungen, etc.) vom Teilnahmeberechtigten zu tragen.
  6. Teilnahmeberechtigte können nur einmal an der Aktion teilnehmen und einen Gewinn erwerben. Eine wiederholte Teilnahme oder der Erhalt mehrerer Gewinne sind ausgeschlossen. Eine Ablöse von Gewinnen gleich welcher Art (insb. Bar- oder Sachablöse), ein Umtausch oder eine Übertragung auf sonstige Personen sind ausgeschlossen.
  7. Die Ermittlung der Gewinner:innen für die jeweiligen Gewinne und Bekanntgabe an die gewinnenden Teilnahmeberechtigten erfolgt durch PMAT binnen angemessener Frist nach Ablauf des Teilnahmezeitraumes. Eine Frist von einem Monat gilt jedenfalls als angemessen, eine Überstreichung kann im Einzelfall jedoch geboten sein. Teilnahmeberechtigte haben die Inanspruchnahme allfälliger Gewinne bei sonstigem Verfall binnen zehn Tagen nach Bekanntgabe zu bestätigen. PMAT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, (i) im Einzelfall eine längere Bestätigungsfrist festzulegen, (ii) von den Verfallsfolgen einer verspäteten Bestätigung abzusehen, sowie nach Ablauf der Bestätigungsfrist (iii) Gewinne anderen Teilnahmeberechtigten oder sonstigen Personen zuzuwenden bzw. gänzlich ungenützt zu belassen.
  8. Teilnahmeberechtigte verpflichten sich, keine Inhalte (einschließlich Texte, Bilder, Videos, etc.) über soziale Medien sowie Hashtags zu verbreiten bezogen auf (i) PMAT und mit PMAT konzernal verbundenen Unternehmen und (ii) deren Produkte und Marken sowie (iii) diese Aktion und damit zusammenhängende Gewinne oder (iv) sonstige Aktivitäten oder Mitteilungen von PMAT oder mit PMAT konzernal verbundenen Unternehmen.
  9. PMAT ist bei Berührung berechtigter Interessen, insbesondere bei Verdacht von Missbrauch oder bestimmungswidrigem Verhalten, befugt, Teilnahmeberechtigte ganz oder teilweise, dauerhaft oder vorübergehend von den Möglichkeiten im Zusammenhang mit dieser oder anderen Aktionen auszuschließen. PMAT erbringt keine Beratung, Vertretung oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Steuern bzw. Abgaben jeder Art.
  10. Die Rechte von Teilnahmeberechtigten bei Sach- und Rechtsmängeln und eine etwaige Haftung von PMAT bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei Pflichtverletzungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – hat PMAT Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PMAT nur: (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden PMAT nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
  11. Das Gewinnspiel kann durch PMAT jederzeit in seinem sachlichen, persönlichen, zeitlichen oder örtlichen Anwendungsbereich geändert, eingeschränkt oder aufgehoben werden, soweit dies durch nach Beginn des Teilnahmezeitraumes eintretende oder bekanntwerdende rechtliche oder besondere tatsächliche Gründe geboten ist oder geboten erscheinen könnte.
  12. Im Zusammenhang mit der Aktion sowie allen damit in Verbindung stehenden Rechten und Pflichten gleich welcher Art gilt das Recht der Republik Österreich, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und von Verweisungsnomen. Zuständig sind die sachlich zuständigen Gerichte für Wien, Innere Stadt.

Wien, 15. April 2024